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Jagdwirtschaft

ÖCV – Hubertuszirkel

Forstdirektor Dip.Ing. Hubertus Fladl

Die wirtschaftliche Bedeutung der Jagd

Zusammenfassung

Da das gestellte Thema in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht behandelt werden kann, möchte ich nur über jene Aspekte sprechen, über die ich als Wirtschaftsführer des Stiftsforstbetriebes Klosterneuburg praktische Erfahrungen habe. Dies ist die betriebswirtschaftliche Bedeutung der Jagd im Osten Österreichs. Auf die davon oft stark abweichenden Gegebenheiten in anderen Gebieten Europas und der Welt kann ich nur andeutungsweise Hinweise geben. Absehen möchte ich auch von volkswirtschaftlichen Berechnungen über Umsätze, die in der Wirtschaft im Zusammenhang mit der Jagd getätigt werden. Für Österreich werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Beträge von ca 3 Mrd. ATS [ca. 218 Mio €] pro Jahr genannt. Die Abgrenzung dieser Umsätze vom Jagdbereich zu anderen Wirtschaftsbereichen (z. B. wieviele Prozente des Geländefahrzeugumsatzes oder der Trachtenbekleidung in Österreich entfällt auf die Jagd ?) erscheint mir problematisch und könnte eventuell von einem Volkswirtschaftsexperten erklärt werden.

Unter den genannten einschränkenden Bedingungen, sehe ich die wirtschaftliche Bedeutung der Jagd hauptsächlich als Teil der Bewirtschaftung von bejagbaren Flächen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entscheidet primär der Grundeigentümer als Jagdberechtigter über die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Nutzung seines Eigentums und damit auch über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Jagd. Kosten und Erträge der Jagd stehen in einem engen Zusammenhang mit Rechten und Pflichten der Grundeigentümer und der Jagdausübungsberechtigten. Der durch die Gesetze und die lokale jagdliche Tradition geprägte Hintergrund für den jagdlichen Teil der Bodenbewirtschaftung unterlag in den vergangenen Jahrhunderten entsprechend den politischen Machtverhältnissen starken Veränderungen und ist auch heute einem ständigen Wandel unterworfen. Darüber hinaus bestimmen auch die Gesetze des Marktes ständige Änderungen bei Kosten und Erträgen. Entscheidend für unterschiedliche wirtschaftliche Strategien der Jagdberechtigten und auch der Ausübungsberechtigten sind oft auch die standörtlichen Rahmenbedingungen für die Jagdausübung und sonstige Bodennutzungsmöglichkeiten, die mit der jagdlichen Nutzung auch konkurrieren können.

Um zu demonstrieren, wie unterschiedlich die wirtschaftliche Bedeutung der Jagd bei verschiedenen Zielsetzungen der Grundeigentümer und der Jagdausübungsberechtigten sein kann, möchte ich einige Beispiele bringen:

1) Ein 500 ha Hochgebirgsrevier, überwiegend oberhalb der natürlichen Waldgrenze mit Almwirtschaft und geringen touristischen Nutzungsmöglichkeiten. Wildbestand Reh-, Rot- und Gamswild mit ausreichenden natürliche Äsungsbedingungen: Geringe zu erwartende Wildschäden, geringer Jagdaufwand, der Jagdwert (Jagdpachtschilling oder Abschußentgelt + Wildpret in Höhe von ca 125.000.- ATS [9084.- €] bzw. 250.- ATS [18.- €] pro ha und Jahr) verbleibt zum Großteil dem(n) Grundeigentümer(n).

2) 500 ha Fichtengebirgsrevier unter der natürlichen Waldgrenze, intensive naturnahe Forstwirtschaft, hoher Schalenwildabschuß zur Vermeidung von Schäden (Verbiß und Schälschäden) am Wald, ungünstige natürliche Äsungsbedingungen, viel natürliche Deckung, schwierige Bejagung, außer Forst- und Jagdwirtschaft kaum sonstige Ertragsmöglichkeiten. Hohe zu erwartende Wildschäden bzw. hoher Jagdaufwand um Wildschäden möglichst gering zu halten. Im Falle einer Abschußvereinbarung bzw. des Verkaufs von Einzelabschüssen würden Jagderträgen in Höhe von 125.000.- ATS [9084.- €] pro Jahr (250.- ATS [18.- €] pro ha für Abschuß + Wildpret) Kosten in Höhe von 462.000.- ATS [33.575.- €] (anteilig auf den Jagddienst entfallende Personalkosten, anteiliges Dienstfahrzeug, Aufwand für Jagdeinrichtungen, Äsungsflächen, Fütterung …) gegenüberstehen. Ein Jagdpächter müßte bei einem Pachtschilling von jährlich 125.000.- ATS [9084.- €] mit Gesamtkosten von 587.000.- ATS [42.660.- €] (1.174.- ATS [85.- €] pro ha) rechnen, denen er nur den Wildpreterlös als Ertrag gegenüberstellen könnte.

3) Die Österreichischen Bundesforste als größter österr. Waldbesitzer weisen in ihrer Bilanz durchschnittliche Jagderträge von ca 350.- ATS [25.50 €] pro /ha und Jahr aus. Eine Tätigkeitsanalyse bei den ÖBF (die Jagden sind großteils verpachtet) zeigt, dass Angestellte im Außendienst zu ca 30% mit Jagdangelegenheiten befaßt sind. Würde man diese Kosten und den Aufwand für den Forstschutz gegen Wildschäden dem Jagdaufwand zurechnen, so könnten die Jagdkosten nicht durch die Jagderträge gedeckt werden.

4) Revier in Großstadtnähe (z. B. Lainzer Tiergarten) mit hohem Wildbestand, hohem touristischem bzw. Erholungswert, intensivem personellen Betreuungsaufwand für Wohlfahrt und Erholung der städtischen Bevölkerung. Die Kosten für diese Betreuung können durch Jagd- und Holzerträge nicht abgedeckt werden. Die Zuordnungsmöglichkeit des Aufwandes auf den reinen Jagdbereich ist durch vielfältige Überschneidung der Tätigkeiten der Dienstnehmer des Grundeigentümers (z.B. für Informationsarbeit, Kontrolle, Landschaftspflege, Reinigungsarbeiten, Sicherung der Wege, etc.) nur schwer möglich. Im Falle öffentlicher Grundeigentümer werden die finanziellen Abgänge aus öffentlichen Mitteln bedeckt .

5) Die Ertragsstatistik aller Österr. Forstbetriebe (ÖBF, Kommunal-, Groß-und Kleinprivatwald) weist 7% Jagdumsatz des Gesamtumsatzes aus. Der Anteil des Jagdumsatzes im rein agrarisch genutzten Gebiet liegt sicher deutlich darunter. Die aus betriebswirtschaftlicher Sicht finanziell ausdrückbare Bedeutung der Jagd in Österreich würde ich nach meiner Erfahrung mit ca 500 Mio ATS [36.3 Mio €] pro Jahr schätzen. Diesem Umsatz wäre noch der Umsatz für die Jagdausrüstung hinzuzuzählen, der jedoch, wie ich eingangs erwähnte, aufgrund unterschiedlicher Motivationen der Käufer schwer abgrenzbar ist.

Mit den dargestellten Beispielen soll gezeigt werden, dass die wirtschaftliche Bedeutung der Jagd in einem sehr engen Beziehungsgeflecht mit sonstigen Flächennutzungen steht und die Frage der Wirtschaftlichkeit des Jagdbetriebes nur im Gesamtzusammenhang aller Nutzungsmöglichkeiten von bejagbaren Flächen gesehen und optimiert werden kann. Hinzu kommt, dass spätestens seit der Mitte des 19.Jahrhunderts (Forstgesetz) die Forderungen der Gesellschaft in Form von immer mehr und immer strengeren Gesetzen zur Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen deutlich zunehmen und dementsprechend die Bürokratie auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Jagdbetriebs immer mehr einengt. Mit Sicherheit wird auch die Naturschutzgesetzgebung der Europäischen Union (Natura 2000) und deren Umsetzung in den entsprechenden österr. Ländergesetzen starken Einfluß auf die Grünland- und Jagdwirtschaft haben. Der Begriff der nachhaltigen Bewirtschaftung, der ursprünglich aus der Forstwirtschaft stammt, wird immer umfassender (wirtschaftlich, ökologisch, sozial) eingesetzt und muß auch von Jägern verstärkt berücksichtigt werden. Realistisch betrachtet gibt es derzeit wohl wenig Chance, die wirtschaftlichen Freiräume für den Jagdbereich generell zu erweitern. Als Vertreter eines Grundeigentümers, der seit 900 Jahren seine kulturellen, religiösen und sozialen Verpflichtungen aus den Erträgen von Grundbesitz finanziert (wozu auch die Jagderträge gehören), sehe ich Lösungen für die zahlreichen öffentlichen und privaten Ansprüche hauptsächlich in der Schaffung von klaren räumlichen und zeitlichen Ordnungskriterien der Grünlandnutzung, die vertraglich zwischen den Grundeigentümern und den verschiedenen Nutzern vereinbart werden. Die Akzeptanz dieser Vereinbarungen, zu denen wesentlich auch die verschiedenen möglichen Rechtsformen von Verträgen für die Jagd gehören, setzt den Willen aller Beteiligten zu gegenseitigem Respekt, Verständnis und Toleranz voraus.

Ich danke dem HUZI für seine zahlreichen Initiativen, die Jagd nicht isoliert von den in Österreich geltenden Rahmenbedingungen zu sehen, und wünsche viel Freude am Weidwerk.

Dieser Beitrag wurde am Seminar in Geras 2000 vorgetragen und in der Festschrift „15 Jahre ÖCV – Hubertuszirkel“, 2001 publiziert.