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Jagdzeiten

Jagdfreie Tage

Nach dem jagdlichen Brauchtum ist an einigen Tagen im Jagdjahr das Jagen verpönt. Früher war im deutschsprachigen Raum die Jagd an Sonn- und Feiertagen gänzlich untersagt. Diese Regelung wurde wieder aufgehoben, geblieben ist aber aus Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle der Verzicht auf die Jagd an folgenden Tagen:

  • Karfreitag
  • Ostersonntag
  • Pfingstsonntag *)
  • Allerheiligen
  • Allerseelen *)
  • Christtag
  • Neujahrstag

*) wird landesweit unterschiedlich gehandhabt.

Am 24. Dezember ist maximal ein kleines Vormittagsjagdl erlaubt. Am Nachmittag sollte kein Jagdbetrieb mehr stattfinden.

An diesen Tagen ist es grundsätzlich nicht verboten, die Jagd auszuüben, jeder Jäger sollte aber aus ethischen Gründen auf die Jagd verzichten.

Schuss- und Schonzeiten

Für alle jagdbaren Tiere sind unter Bedachtnahme auf die Arterhaltung und auf die Erfordernisse der Land- und Forstwirtschaft sowie der Brut-, Nist- und Aufzuchtszeit der Federwildarten durch Verordnung Schuß- und Schonzeiten, gegebenenfalls getrennt nach Alter und Geschlecht, festzusetzen. Die Schuss- und Schonzeiten werden von den Landesjagdverbänden in Zusammenarbeit mit den Hegeringen erarbeitet und bei Bedarf angepasst:

Link zu den Schuss- und Schonzeiten in NÖ

Link Jagdzeiten in den Bundesländern