Zum Inhalt springen

Jagd- und Schonzeiten 

Für alle jagdbaren Tiere sind unter Bedachtnahme auf die Arterhaltung und auf die Erfordernisse der Land- und Forstwirtschaft sowie der Brut-, Nist- und Aufzuchtszeit der Federwildarten von den Landesjagdverbänden durch Verordnung Jagd- und Schonzeiten festzusetzen.  

Link zu den Schuss- und Schonzeiten in NÖ 

Link Jagdzeiten in den Bundesländern 

Jagdfreie Tage 

Nach dem jagdlichen Brauchtum ist an einigen Tagen im Jagdjahr aus Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle das Jagen verpönt.  

  • Karfreitag 
  • Ostersonntag 
  • Pfingstsonntag (in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt) 
  • Allerheiligen 
  • Allerseelen (in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt) 
  • 24. Dezember – kleines Vormittagsjagdl erlaubt. Am Nachmittag sollte kein Jagdbetrieb mehr stattfinden. 
  • Christtag 
  • Neujahrstag 

An diesen Tagen ist es rechtlich nicht verboten, die Jagd auszuüben. Jeder Jäger sollte aber aus ethischen Gründen auf die Jagd verzichten. In früheren Zeiten war im deutschsprachigen Raum die Jagd sogar an Sonn- und Feiertagen untersagt.